Bedeutung des Wortes Hantierungsanschlag

 KI Gemini: "Das Wort Hantierungsanschlag ist ein historisch-verwaltungssprachlicher Fachbegriff, der vor allem in der Finanz- und Steuergeschichte (18. und 19. Jahrhundert), insbesondere im mitteldeutschen Raum (z. B. in Hessen und Thüringen), verwendet wird.

Der Begriff setzt sich aus zwei historischen Begriffen zusammen:

  • Hantierung: Ein altes Wort für Gewerbe, Handel, Handwerk oder allgemein Erwerbstätigkeit (vgl. „hantieren“ im Sinne von geschäftig tätig sein).

  • Anschlag: Im historischen Abgaben- und Steuerwesen die Schätzung, Veranlagung oder Berechnung eines Ertrags oder Steuerwerts.

Wozu dient ein Hantierungsanschlag?

Ein Hantierungsanschlag war eine Behördliche Veranlagung bzw. Steuerschätzung des Einkommens aus Gewerbe, Handel oder Handwerk.

In historischen Bestandsaufnahmen (wie Katastern, Dorfbeschreibungen oder Steuerregistern) erfassten die Behörden, welche Einwohner ein Gewerbe betrieben (z. B. Händler, Krämer, Müller, Viehhändler, Bäcker oder Schuster) und wie viel ertrags- oder steuerrelevanter Wert daraus abgeleitet wurde.

Beispiele für die Verwendung in Quellen:

  1. Dorf- und Ortsbeschreibungen: Wenn registriert wurde, wer im Ort welcher Arbeit nachging und welches Steuerkapital daraus entsprang.

  2. Jüdische Geschichte / Erwerbsgeschichte: Häufig findet sich der Begriff in historischen Listen über Händler und Handwerker (z. B. „Der gleichzeitige so genannte Hantierungsanschlag bringt etwas mehr Informationen: Callmann Meyer [...] handelt mit Vieh...“)."

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