Ist folgende Aussage über Dänemark zutreffend? Es gibt eine Vorstellung beim Amtsarzt und eine Begutachtung der Arbeitsfähigkeit. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig ist, erhält Sozialleistungen, alle anderen ein Jobangebot. Das kann er nehmen, oder nicht. Nimmt er es nicht, erhält er exakt 0,00€ Sozialleistungen, wegen fehlender Kooperationsbereitschaft Der Job wird landesweit angeboten, d. h. also, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf einer der vielen Inseln.
Die Aussage ist in wesentlichen Teilen stark verkürzt beziehungsweise unzutreffend . Sie gibt gängige Mythen und Schlagwörter über das dänische Sozialsystem wieder, entspricht aber nicht der tatsächlichen Rechtslage. Faktencheck der einzelnen Behauptungen Behauptung 1: "Es gibt eine Vorstellung beim Amtsarzt und eine Begutachtung der Arbeitsfähigkeit." Teils richtig, aber anders strukturiert: Es gibt in Dänemark kein zentrales, vorgeschriebenes "Amtsarzt-System", wie es der Begriff vermuten lässt. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit obliegt dem kommunalen Jobcenter. Das Jobcenter zieht Hausärzte, Fachärzte sowie ein regionales Rehabilitationsteam ( Rehabiliteringsteam ) hinzu. Das Dänische System unterscheidet in der Sozialhilfe ( Kontanthjælp ) strikt zwischen arbeitsbereiten Personen ( jobparate ) und aktivitätsbereiten Personen ( aktivitetsparate , d. h. körperlich/psychisch/sozial eingeschränkten Menschen). Behauptung 2: "Wer aus gesundheitliche...