Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht im Konflikt bei Filmaufnahmen
Prompt: Wie ist die rechtliche Situation bei Filmmaterial? Meine Vermutung: Dem Produzent muss die öffentliche Wiedergabe bezahlt werden, der mitwirkende Schauspieler kann aufgrund des Persönlichkeitsschutzes gegen die Veröffentlichung von bisher nicht veröffentlichtem Material klagen. Ist das korrekt? Antwort Gemini fast): Das ist eine sehr gute Einschätzung, die den Kern der Sache schon ziemlich genau trifft. Rechtlich bewegen wir uns hier im Zusammenspiel von Urheberrecht (für den Produzenten) und dem Persönlichkeitsrecht (für den Schauspieler). Hier ist die detaillierte Aufschlüsselung deiner Vermutungen: 1. Der Produzent: Das Recht an der Verwertung Deine Vermutung ist korrekt . Der Produzent (oder der Urheberrechtsinhaber) hält in der Regel die Verwertungsrechte . Urheberrecht: Ein Film ist ein geschütztes Werk. Wer ihn öffentlich zeigen will (Kino, TV, Streaming), muss dafür eine Lizenz erwerben oder Tantiemen zahlen. Leistungsschutzrecht: Der Produzent trägt das ...