Welche Versicherungsbeiträge lassen sich in der Einkommensteuererklärung absetzen?
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist das zentrale Formular für Versicherungen, die der Vorsorge dienen (geregelt in § 10 EStG).
Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung):
Welche Beiträge?
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur Basis-Rente (Rürup-Rente). Besonderheit: Diese sind bis zu sehr hohen Höchstbeträgen (für Alleinstehende über 29.000 Euro im Jahr) zu 100 % absetzbar.
Kranken- und Pflegeversicherung:
Welche Beiträge?
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. die Basisabsicherung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Besonderheit: Die Basisabsicherung ist in unbegrenzter Höhe absetzbar.
Zusätzliche Wahlleistungen oder Krankentagegeldversicherungen fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen:
Welche Beiträge?
Arbeitslosenversicherung, private Haftpflichtversicherung (inkl. Kfz-Haftpflicht), private Unfallversicherung (Freizeit), Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (BU), Risikolebensversicherung sowie ältere Kapitallebensversicherungen (mit Vertragsbeginn vor dem 01.01.2005). Wichtige Obergrenze: Für diese sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 Euro (für Arbeitnehmer und Beamte) bzw.
2.800 Euro (für Selbstständige). Da die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen Betrag bei Angestellten meist schon vollständig ausschöpfen, wirken sich zusätzliche Versicherungen in dieser Kategorie steuerlich oft nicht mehr aus.
2. Anlage AV (Für die Riester-Rente)
Welche Beiträge?
Wer einen zertifizierten Riester-Rentenvertrag bespart, trägt die eigenen Beiträge sowie die erhaltenen Zulagen in die Anlage AV ein. Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch, ob der Sonderausgabenabzug (bis zu 2.100 Euro abzüglich Zulage) oder die Zulagenförderung für Sie vorteilhafter ist.
3. Anlage N / Werbungskosten (Beruflich veranlasste Versicherungen)
Welche Beiträge?
Versicherungen, die direkt zur Absicherung beruflicher Risiken dienen, können unbegrenzt als Werbungskosten (in der Anlage N für Arbeitnehmer) oder als Betriebsausgaben geltend gemacht werden: Berufshaftpflichtversicherung
Berufsrechtschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz)
Unfallversicherung, sofern sie ausschließlich oder überwiegend berufsbedingte Unfälle absichert
❌ Welche Versicherungen sind NICHT absetzbar?
Reine Sach- und Schadensversicherungen dienen weder der Vorsorge noch sind sie beruflich zwingend erforderlich.
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Kfz-Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung
Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden (sofern es sich nicht um steuergeförderte Rürup- oder Riester-Verträge handelt).
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