Welche Versicherungsbeiträge lassen sich in der Einkommensteuererklärung absetzen?

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist das zentrale Formular für Versicherungen, die der Vorsorge dienen (geregelt in § 10 EStG). Sie unterteilt sich in drei Hauptbereiche:

  • Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung):

    • Welche Beiträge? Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur Basis-Rente (Rürup-Rente).

    • Besonderheit: Diese sind bis zu sehr hohen Höchstbeträgen (für Alleinstehende über 29.000 Euro im Jahr) zu 100 % absetzbar.

  • Kranken- und Pflegeversicherung:

    • Welche Beiträge? Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. die Basisabsicherung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

    • Besonderheit: Die Basisabsicherung ist in unbegrenzter Höhe absetzbar. Zusätzliche Wahlleistungen oder Krankentagegeldversicherungen fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen:

    • Welche Beiträge? Arbeitslosenversicherung, private Haftpflichtversicherung (inkl. Kfz-Haftpflicht), private Unfallversicherung (Freizeit), Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (BU), Risikolebensversicherung sowie ältere Kapitallebensversicherungen (mit Vertragsbeginn vor dem 01.01.2005).

    • Wichtige Obergrenze: Für diese sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 Euro (für Arbeitnehmer und Beamte) bzw. 2.800 Euro (für Selbstständige). Da die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen Betrag bei Angestellten meist schon vollständig ausschöpfen, wirken sich zusätzliche Versicherungen in dieser Kategorie steuerlich oft nicht mehr aus.

2. Anlage AV (Für die Riester-Rente)

  • Welche Beiträge? Wer einen zertifizierten Riester-Rentenvertrag bespart, trägt die eigenen Beiträge sowie die erhaltenen Zulagen in die Anlage AV ein.

  • Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch, ob der Sonderausgabenabzug (bis zu 2.100 Euro abzüglich Zulage) oder die Zulagenförderung für Sie vorteilhafter ist.

3. Anlage N / Werbungskosten (Beruflich veranlasste Versicherungen)

  • Welche Beiträge? Versicherungen, die direkt zur Absicherung beruflicher Risiken dienen, können unbegrenzt als Werbungskosten (in der Anlage N für Arbeitnehmer) oder als Betriebsausgaben geltend gemacht werden:

    • Berufshaftpflichtversicherung

    • Berufsrechtschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz)

    • Unfallversicherung, sofern sie ausschließlich oder überwiegend berufsbedingte Unfälle absichert

❌ Welche Versicherungen sind NICHT absetzbar?

Reine Sach- und Schadensversicherungen dienen weder der Vorsorge noch sind sie beruflich zwingend erforderlich. Sie können steuerlich nicht geltend gemacht werden:

  • Hausratversicherung

  • Wohngebäudeversicherung

  • Kfz-Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)

  • Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung

  • Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden (sofern es sich nicht um steuergeförderte Rürup- oder Riester-Verträge handelt).

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