Ist folgende Aussage über Dänemark zutreffend? Es gibt eine Vorstellung beim Amtsarzt und eine Begutachtung der Arbeitsfähigkeit. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig ist, erhält Sozialleistungen, alle anderen ein Jobangebot. Das kann er nehmen, oder nicht. Nimmt er es nicht, erhält er exakt 0,00€ Sozialleistungen, wegen fehlender Kooperationsbereitschaft Der Job wird landesweit angeboten, d. h. also, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf einer der vielen Inseln.
Die Aussage ist in wesentlichen Teilen stark verkürzt beziehungsweise unzutreffend.
Faktencheck der einzelnen Behauptungen
Behauptung 1: "Es gibt eine Vorstellung beim Amtsarzt und eine Begutachtung der Arbeitsfähigkeit."
Teils richtig, aber anders strukturiert: Es gibt in Dänemark kein zentrales, vorgeschriebenes "Amtsarzt-System", wie es der Begriff vermuten lässt. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit obliegt dem kommunalen Jobcenter.
Das Jobcenter zieht Hausärzte, Fachärzte sowie ein regionales Rehabilitationsteam (Rehabiliteringsteam) hinzu. Das Dänische System unterscheidet in der Sozialhilfe (Kontanthjælp) strikt zwischen arbeitsbereiten Personen (jobparate) und aktivitätsbereiten Personen (aktivitetsparate, d. h. körperlich/psychisch/sozial eingeschränkten Menschen).
Behauptung 2: "Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig ist, erhält Sozialleistungen, alle anderen ein Jobangebot."
Falsch: Auch wer arbeitsfähig ist, erhält Sozialleistungen (wie Kontanthjælp oder Dagpenge).
Dänemark zahlt Bürgerinnen und Bürgern im Falle der Erwerbslosigkeit finanzielle Unterstützung. Allerdings gilt das Prinzip "Ret og pligt" (Recht und Pflicht): Wer Sozialleistungen bezieht, muss im Gegenzug dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung übernehmen (Bewerbungen, Praktika, Weiterbildung oder Gemeinnützigkeit).
Arbeitslose bekommen nicht automatisch sofort ein echtes reguläres Jobangebot, sondern primär Eingliederungsangebote durch das Jobcenter.
Behauptung 3: "Nimmt er das Angebot nicht, erhält er exakt 0,00 € Sozialleistungen wegen fehlender Kooperationsbereitschaft."
Falsch (Inhaltlich übertrieben): Lehnen Arbeitsfähige zumutbare Angebote ohne triftigen Grund ab oder verweigern die Mitwirkung, werden die Leistungen gekürzt oder temporär gestrichen (Sanktionen).
Es gibt jedoch strenge rechtliche Prüfungen (Rimelig grund): Bevor Sanktionen verhängt werden, muss die Kommune klären, ob es gesundheitliche, soziale oder persönliche Gründe für das Ablehnen gab.
Ein sofortiger, bedingungsloser und dauerhafter Entzug jeglicher Hilfe auf „0,00 €“ für jeden Regelfall existiert in dieser Form nicht.
Behauptung 4: "Der Job wird landesweit angeboten, d. h. auch auf einer der vielen Inseln."
Falsch: Die Zumutbarkeit von Arbeitsplätzen oder Maßnahmen unterliegt geografischen Grenzen (Rådighed / Mobilitätsregeln). Arbeitslose müssen zwar eine tägliche Pendelzeit (in der Regel bis zu 3 Stunden hin und zurück) akzeptieren, niemand wird aber gezwungen, wegen einer zugewiesenen Maßeinheit oder eines Hilfsjobs ohne Weiteres auf eine abgelegene Insel umzuziehen oder un zumutbar weite Strecken zurückzulegen. Zumutbarkeit und Wohnortnähe spielen eine wesentliche Rolle.
Was ist der wahre Kern der Aussage?
In Dänemark wird rechtlich streng gefordert, dass man für den Bezug von Sozialhilfe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
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