Blaulichtbereich
Der Begriff „Blaulichtbereich“ (oft auch als Blaulichtorganisationen bezeichnet) ist eine umgangssprachliche und etablierte Sammelbezeichnung für alle Einsatzkräfte und Organisationen, die zur Gefahrenabwehr und Notfallversorgung Sonder- und Wegerechte im Straßenverkehr wahrnehmen dürfen (gekennzeichnet durch Blaulicht und Einsatzhorn).
Amtsdeutsch und rechtlich wird dieser Sektor meist unter dem Begriff BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) oder in der Schweiz BORS (Behörden für Rettung und Sicherheit) zusammengefasst.
Welche Organisationen gehören dazu?
Der Blaulichtbereich gliedert sich im Wesentlichen in drei Hauptsäulen sowie weitere spezialisierte Einheiten:
1. Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr & Rettungsdienst
Feuerwehren:
Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und Werkfeuerwehren. Rettungsdienst & Notfallmedizin: Notärzte, Rettungswagen (RTW), Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und Luftrettung.
Hilfsorganisationen:
DRK, Malteser, Johanniter, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), DLRG etc.
2. Polizeiliche Sicherheitsbehörden
Polizeien:
Landespolizeien, Bundespolizei. Sonder- und Ermittlungsbehörden: Zoll (z. B. Zollfahndung), Justizvollzug (Gefangenentransporte).
3. Zivil- und Katastrophenschutz
Technisches Hilfswerk (THW):
Zivilschutz- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes. Katastrophenschutz-Einheiten der Länder und Kommunen.
4. Sonstige Sonderrechte-Nutzer
In spezifischen Notfällen und unter strengen Auflagen zählen je nach Land auch Störungsdienste der kritischen Infrastruktur (z. B. Gas- und Stromversorger bei akuter Explosionsgefahr) oder Militärpolizei/Bundeswehr dazu.
Wo wird der Begriff verwendet?
Arbeitswelt & Karriere: Im HR- und Ausbildungsbereich als Branchenbezeichnung für Berufe bei Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdiensten.
Medien & Presse: Als Sammelbegriff für Berichterstattungen über Unfälle, Einsätze oder Rettungskräfte.
Infrastruktur & Technik: Für spezialisierte Technologien wie den BOS-Digitalfunk, Einsatzleitsysteme oder Fuhrparkmanagement.
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