Werden Haydn und Mozart im Regelfall als deutsche oder als österreichische Musiker bezeichnet?
Sowohl Joseph Haydn als auch Wolfgang Amadeus Mozart werden im modernen Sprachgebrauch im Regelfall als österreichische Musiker bzw. Komponisten bezeichnet.
Die historische Einordnung unterscheidet sich bei beiden allerdings geringfügig:
Joseph Haydn (1732–1809)
Klassifizierung:
Eindeutig österreichisch. Hintergrund: Er wurde im Erzherzogtum Österreich (Rohrau) geboren, verbrachte den Großteil seines Lebens im Dienst der ungarisch-österreichischen Adelsfamilie Esterházy und wirkte in Wien.
Wolfgang Amadeus Mozart (1756–1791)
Klassifizierung:
Überwiegend als österreichisch bezeichnet, politisch-historisch jedoch komplexer. Hintergrund:
Mozart wurde im Fürsterzbistum Salzburg geboren. Dieses war damals ein eigenständiges, geistliches Territorium im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und gehörte noch nicht zu Österreich (Salzburg wurde erst 1816 österreichisch). Kulturell, sprachlich und geografisch verbrachte Mozart jedoch den wichtigsten Teil seines Erwachsenenlebens und Schaffens als freier Künstler in Wien.
Zudem verstand man damals unter „deutsch“ einen Sprach- und Kulturraum und keine Nation im heutigen Sinne.
Fachliche Einordnung
Beide gelten als die zentralen Hauptvertreter der Wiener Klassik.
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