Wurden in der NS-Zeit SS-Leute dazu ermuntert, "dem Führer Kinder zu schenken", indem sie - auch außerehelich - möglichst viele Kinder zeugten und dienten Lebensbornheime dazu, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern?

 In der Geschichtswissenschaft ist gut dokumentiert, dass genau diese Motive hinter der Bevölkerungspolitik der SS standen – auch wenn sich um die Heime hartnäckige Mythen ranken.

Die historische Realität lässt sich in zwei Kernpunkte aufteilen:

1. Das Ideal der "Kinderzeugung" und außereheliche Geburten

Die SS unter Heinrich Himmler forderte von ihren Mitgliedern explizit eine extrem hohe Kinderzahl. 1939 erließ Himmler den sogenannten „Zeugungsbefehl“ (auch bekannt als SS-Befehl für die gesamte SS und Polizei).

  • Der Kern: Jenseits von bürgerlichen Moralvorstellungen und Eheschließungen wurde es als „höchste Pflicht“ der SS-Männer erklärt, „arischen“ Nachwuchs zu zeugen.

  • Das Ziel: Himmler wollte die enormen personellen Verluste des gerade begonnenen Zweiten Weltkriegs biologisch ausgleichen. Junge Frauen wurden ideologisch dazu gedrängt, „dem Führer ein Kind zu schenken“ – explizit auch ohne Trauschein. Unehelichkeit wurde von der SS gezielt vom gesellschaftlichen Stigma befreit, solange die Eltern den rassistischen Kriterien entsprachen.

2. Lebensbornheime: Verhinderung von Abtreibungen

Der 1935 gegründete Verein „Lebensborn e. V.“ war direkt der SS unterstellt. Entgegen populärer Mythen waren diese Heime keine staatlichen „Begattungsheime“ oder Zuchthäuser, in denen Menschen wahllos miteinander verpaart wurden. Sie hatten eine andere, ebenso zynische Funktion:

Das primäre Ziel der Heime war es, Schwangerschaftsabbrüche bei unverheirateten Frauen zu verhindern.

Wenn eine ledige Frau von einem SS-Mann (oder einem anderen als „rassisch wertvoll“ eingestuften Vater) schwanger wurde, drohte ihr im damaligen gesellschaftlichen Umfeld sozialer Ruin. Um zu verhindern, dass diese Frauen illegal abtreiben und dem Regime somit „wertvolles genetisches Material“ verloren geht, bot der Lebensborn absolute Diskretion:

  • Die Frauen konnten in den Heimen anonym und kostenlos entbinden.

  • Die Geburt wurde in speziellen Standesämtern des Lebensborns registriert, um die uneheliche Mutter vor der Öffentlichkeit zu schützen.

  • Der Verein übernahm die Vormundschaft und vermittelte die Kinder bei Bedarf zur Adoption an kindlose SS-Familien.

Die rassistische Selektion: Diese Unterstützung galt ausschließlich Frauen und Männern, die den extrem strengen Auswahlkriterien der SS entsprachen. Es mussten lückenlose Ahnenpässe („Ariernachweise“) und medizinische Gutachten vorgelegt werden. Jede Schwangere, die diese Kriterien nicht erfüllte, wurde abgewiesen.

Gleichzeitig verschärfte das NS-Regime die Strafen für Abtreibungen bei der übrigen Bevölkerung drastisch – bis hin zur Todesstrafe in den Kriegsjahren –, während jüdische Frauen oder Frauen in den besetzten Ostgebieten im Zuge der rassenideologischen Vernichtungspolitik teilweise zu Abtreibungen gezwungen wurden.

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