Wie kann man dagegen vorgehen, wenn man einen Sanitärnotdienst trotz Wucherpreis beauftragt hat, der dann das Problem nicht einmal vollständig beseitigt hat?
Das ist eine extrem ärgerliche Situation, aber bitte machen Sie sich keine Vorwürfe – Sie sind in einer Notsituation, die von skrupellosen Anbietern gezielt ausgenutzt wurde.
Da Sie bereits bezahlt haben oder mit einer überhöhten Rechnung konfrontiert sind und zudem die Arbeit mangelhaft ist, sollten Sie nun besonnen und strategisch vorgehen. Hier sind die konkreten Schritte, die Sie unternehmen sollten:
1. Dokumentation und Beweissicherung (Sofort!)
Bevor Sie irgendetwas weiter unternehmen, sichern Sie alle Beweise, da diese für eine rechtliche Auseinandersetzung oder Anzeige essenziell sind:
Fotos/Videos: Dokumentieren Sie den unvollständigen oder mangelhaften Zustand der Reparatur.
Rechnung: Prüfen Sie die Rechnung genau. Fehlen Angaben wie Steuernummer, vollständige Firmenadresse oder eine detaillierte Auflistung der Arbeiten (Regiebericht)? Eine Rechnung, die diese Anforderungen nicht erfüllt, ist oft angreifbar.
Kommunikation: Speichern Sie Anruflisten, E-Mails, Screenshots der Webseite des Anbieters und eventuelle Chatverläufe.
Gedächtnisprotokoll: Schreiben Sie genau auf, wie der Ablauf war: Wer hat wann was am Telefon versprochen? Wie hoch war der geschätzte Preis? Wurden Sie unter Druck gesetzt?
2. Rechtliche Schritte gegen die Rechnung (Wucher)
Wenn der Preis in keinem Verhältnis zur Leistung steht (oft bei 100 % oder mehr über dem ortsüblichen Preis), kann ein Wuchertatbestand vorliegen (§ 138 BGB).
Rechnung anfechten: Schreiben Sie dem Unternehmen (am besten per Einschreiben mit Rückschein), dass Sie die Rechnung aufgrund von Wucher (§ 138 BGB) und mangelhafter Leistung nur unter Vorbehalt bezahlt haben bzw. der Forderung widersprechen.
Anzeige erstatten: Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Wuchers (§ 291 StGB). Dies ist wichtig, damit die Behörden ein Muster erkennen können, falls die Firma systematisch so vorgeht.
3. Umgang mit der mangelhaften Leistung (Nachbesserung)
Da die Arbeit nicht vollständig erledigt wurde, haben Sie ein Recht auf Nachbesserung.
Frist setzen: Fordern Sie den Anbieter schriftlich (Einschreiben) auf, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 7–14 Tage) zu beheben.
Wichtig: Wenn Sie das Vertrauen in die Firma komplett verloren haben (was bei Abzocke verständlich ist), sollten Sie einen seriösen, lokalen Handwerksbetrieb hinzuziehen. Dokumentieren Sie das Scheitern der ersten Reparatur durch den zweiten Betrieb. Die Kosten für die Nachbesserung durch den zweiten Betrieb können Sie im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegenüber der ersten Firma geltend machen (hierfür ist rechtlicher Beistand ratsam).
4. Unterstützung suchen
Sie müssen das nicht alleine regeln. Diese Stellen sind Ihre wichtigsten Ansprechpartner:
Verbraucherzentrale: Dies ist Ihre erste Anlaufstelle. Die Verbraucherzentrale kennt die Maschen der unseriösen Notdienste genau, berät Sie individuell und hilft Ihnen beim Aufsetzen von Schreiben an die Firma.
Handwerkskammer: Wenn die Firma ein eingetragener Betrieb ist, kann die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer bei Streitigkeiten vermitteln.
Rechtsschutzversicherung/Anwalt: Wenn es um hohe Beträge geht, sollten Sie bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einschalten. Oft reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um unseriöse Anbieter zur Rückzahlung zu bewegen.
Was Sie vermeiden sollten
Keine weiteren Barzahlungen: Lassen Sie sich nicht zu weiteren Zahlungen „vor Ort“ drängen.
Keine Drohungen ignorieren, aber nicht einschüchtern lassen: Drohungen mit Inkasso oder Polizei sind bei dubiosen Firmen oft Taktik. Seriöse Betriebe lassen mit sich reden; unseriöse Firmen reagieren bei schriftlichem Druck durch Anwälte oder Verbraucherzentralen oft kleinlauter.
Zusammenfassend: Sammeln Sie Beweise, erstatten Sie Anzeige und suchen Sie umgehend den Kontakt zur Verbraucherzentrale. Lassen Sie nicht zu, dass man Sie nach dem Vorfall noch weiter einschüchtert.
Haben Sie schon versucht, das Unternehmen schriftlich zu kontaktieren, um eine Nachbesserung oder Teilrückerstattung zu fordern?
Kommentare
Kommentar veröffentlichen