Begründung des Urteils zur Verfassungswidrigkeit von Corona-Schutznahmen an zwei Schulen im April 2021?
Frage: Mit welchen Gutachten begründete der ehemalige Familienrichter am Amtsgericht Weimar, dass er im April 2021 die Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen als verfassungswidrig und nichtig erklärte? Antwort: Der ehemalige Familienrichter am Amtsgericht Weimar begründete seine einstweilige Anordnung vom April 2021, mit der er die Corona-Schutzmaßnahmen (wie Masken- und Testpflicht) an zwei Schulen für verfassungswidrig und nichtig erklärte, im Wesentlichen mit drei Sachverständigengutachten , die er im Vorfeld eingeholt hatte. Die Namen der Gutachter, auf deren Expertise sich der Richter stützte, wurden in Medienberichten genannt. Es handelte sich um: Prof. Dr. Christof Kuhbandner , Psychologe an der Universität Regensburg. Prof. Dr. Ines Kappstein , Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin. Prof. Dr. Christian Schubert , Psychoneuroimmunologe. Die Gutachten sollten Fragen zur Wirksamkeit und zu möglichen Schäden des Maskentragens, der Tests sowie der Ab...