Wie hieß der Richter, der in der Coronazeit einen Arzt freisprach?
Wie hieß der Richter, der einen Arzt freisprach, der in der Coronazeit Gefälligkeitsgutachten aussprach, und wie wurde der Richter bestraft?
Die wahrscheinlich bekannteste Person in diesem Kontext ist der ehemalige Familienrichter am Amtsgericht Weimar, der in einem zivilrechtlichen Verfahren im April 2021 die Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen als verfassungswidrig und nichtig erklärte.
- Name des Richters: Christian D. (Der volle Name wird oft aufgrund der juristischen Berichterstattung nicht genannt, aber er ist bekannt als der "Masken-Richter" aus Weimar). 
- Der Fall: Sein Beschluss bezog sich nicht direkt auf einen Arzt, der Gefälligkeitsgutachten ausstellte, sondern auf eine Sorgerechtsangelegenheit, in der er die Corona-Verordnungen (Maskenpflicht etc.) für nichtig erklärte. Allerdings argumentierte er mit medizinischen Gutachten und Sachverständigen. Der Beschluss wurde kurz darauf vom Oberlandesgericht Jena wieder aufgehoben. 
- Strafe: Er wurde wegen Rechtsbeugung in zwei Fällen vom Landgericht Erfurt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem verlor er automatisch sein Richteramt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dieses Urteil im November 2024. 
Es gab auch einen Freispruch für einen Arzt in Österreich (Salzburg, Dr. Andreas Sönnichsen), der Impfunfähigkeits-Atteste ausstellte, wobei der Bezirksrichter dort keine subjektive Tatseite feststellen konnte. Die Strafe für diesen Richter in Österreich ist nicht bekannt und erscheint aufgrund des Freispruchs nicht als direktes Thema der Berichterstattung.
Im deutschen Kontext ist der Fall des Weimarer Richters, der im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen und der Berufung auf Gutachten zu einer Strafe verurteilt wurde, derjenige, der die größte öffentliche Aufmerksamkeit erregte und eine Verurteilung eines Richters nach sich zog.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen