Begründung des Urteils zur Verfassungswidrigkeit von Corona-Schutznahmen an zwei Schulen im April 2021?
Frage: Mit welchen Gutachten begründete der ehemalige Familienrichter am Amtsgericht Weimar, dass er im April 2021 die Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen als verfassungswidrig und nichtig erklärte?
Antwort: Der ehemalige Familienrichter am Amtsgericht Weimar begründete seine einstweilige Anordnung vom April 2021, mit der er die Corona-Schutzmaßnahmen (wie Masken- und Testpflicht) an zwei Schulen für verfassungswidrig und nichtig erklärte, im Wesentlichen mit drei Sachverständigengutachten, die er im Vorfeld eingeholt hatte.
Die Namen der Gutachter, auf deren Expertise sich der Richter stützte, wurden in Medienberichten genannt. Es handelte sich um:
- Prof. Dr. Christof Kuhbandner, Psychologe an der Universität Regensburg. 
- Prof. Dr. Ines Kappstein, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin. 
- Prof. Dr. Christian Schubert, Psychoneuroimmunologe. 
Die Gutachten sollten Fragen zur Wirksamkeit und zu möglichen Schäden des Maskentragens, der Tests sowie der Abstandsregeln, insbesondere bei Kindern, klären.
Die Entscheidungen des Richters wurden kurz darauf vom Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben, da es sich um eine Frage handelte, für die die Verwaltungsgerichte zuständig waren, nicht die Familiengerichte. Der Richter wurde später wegen Rechtsbeugung verurteilt, unter anderem weil er die Verfahren zielgerichtet herbeigeführt und die Sachverständigen ergebnisorientiert ausgewählt hatte.
Das Video BGH-Urteil: Weimarer Familienrichter beging Rechtsbeugung bei Aufhebung der Maskenpflicht thematisiert das BGH-Urteil gegen den Richter, das auch die Rolle der von ihm eingeholten Gutachten im Kontext der Rechtsbeugung behandelt.
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