Unter welchen Voraussetzungen kann man in der EU zum Staatsfeind werden?
In der Europäischen Union gibt es den juristischen Begriff des „Staatsfeindes“ im klassischen Sinne (wie man ihn aus autoritären Regimen kennt) eigentlich nicht. Da die EU-Mitgliedstaaten demokratische Rechtsstaaten sind, wird nicht die Gesinnung bestraft, sondern konkrete Handlungen , die die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Staates gefährden. Werden Personen vom Staat als erhebliche Bedrohung eingestuft, geschieht dies meist unter den folgenden Voraussetzungen: 1. Gefährdung der Verfassungsordnung Wer aktiv und gewaltorientiert versucht, die demokratischen Institutionen oder die Verfassung eines Mitgliedstaates abzuschaffen, gerät ins Visier der Verfassungsschutzbehörden. Beispiel Deutschland: Personen oder Gruppen, die gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ (fdGO) arbeiten, werden als Verfassungsfeinde eingestuft. Folge: Beobachtung durch Geheimdienste, Vereinsverbote oder im Extremfall die Verwirkung von Grundrechten. 2. Terroris...