Nenne 10 Fälle, in denen Die EU einen EU-Bürger sanktioniert hat.
Es ist eine seltene, aber rechtlich mögliche Situation, dass die Europäische Union Sanktionen gegen eigene Staatsbürger verhängt. Normalerweise richten sich EU-Sanktionen gegen Personen aus Drittstaaten (z. B. Russland, Iran, Syrien). Wenn jedoch EU-Bürger aktiv die Sicherheit der Union gefährden, an Terrorismus beteiligt sind oder massiv gegen Sanktionsregime verstoßen, können sie auf die „schwarze Liste“ gesetzt werden.
Hier sind 10 Fälle bzw. Kategorien von EU-Bürgern, die von EU-Sanktionen betroffen sind oder waren:
1. Deutsche Staatsbürger im 17. Sanktionspaket (2024)
Im Mai 2024 wurden im Rahmen des 17. Sanktionspakets gegen Russland erstmals auch zwei deutsche Staatsbürger gelistet. Ihnen wird vorgeworfen, aktiv an der Umgehung von Handelsbeschränkungen beteiligt gewesen zu sein oder das russische Regime materiell unterstützt zu haben.
2. Thomas Röper (Deutscher Journalist in Russland)
Gegen den in Russland lebenden deutschen Blogger und Journalisten Thomas Röper wurden Sanktionen verhängt. Grund ist die Verbreitung von russischer Kriegspropaganda und Desinformation, die laut EU die territoriale Integrität der Ukraine untergräbt.
3. Alina Lipp (Deutsche Influencerin)
Ähnlich wie bei Röper wurden gegen die Deutsche Alina Lipp Sanktionen (u. a. Einfrieren von Vermögenswerten) eingeleitet. Sie berichtet aus dem Donbass und wird von der EU als Werkzeug der russischen Kriegsführung und Desinformation eingestuft.
4. Graham Phillips (Britischer Staatsbürger – ehem. EU-Bürger)
Obwohl er Brite ist, wurde er zu einer Zeit sanktioniert, als die rechtlichen Rahmenbedingungen noch eng mit EU-Standards verknüpft waren (bzw. er dient als Präzedenzfall für europäische Staatsbürger). Ihm wird vorgeworfen, durch seine Arbeit als „Journalist“ für russische Staatsmedien den Krieg zu unterstützen.
5. EU-Bürger auf der Terrorliste (CP 931)
Die EU führt eine Liste von Personen, die mit terroristischen Vereinigungen wie dem IS (Da'esh) oder Al-Qaida in Verbindung stehen. Hierauf befinden sich regelmäßig EU-Staatsangehörige (sogenannte „Foreign Fighters“), deren Konten in der EU eingefroren wurden.
6. Beteiligte an Cyberangriffen
Im Rahmen des horizontalen Sanktionsregimes gegen Cyberangriffe können auch EU-Bürger gelistet werden, wenn sie an Angriffen auf kritische Infrastrukturen der Union beteiligt sind. Dies betrifft meist Personen, die für ausländische Geheimdienste arbeiten, aber einen EU-Pass besitzen.
7. Umgehung von Exportverboten (Dual-Use-Güter)
Es gibt Fälle, in denen Geschäftsführer von Unternehmen innerhalb der EU (mit EU-Staatsangehörigkeit) persönlich sanktioniert wurden, weil sie wissentlich militärisch nutzbare Güter (Dual-Use) trotz Verbot nach Russland oder in den Iran geliefert haben.
8. Finanzielle Unterstützer der Hamas
Nach den Angriffen vom 7. Oktober 2023 hat die EU ein neues Sanktionsregime gegen die Hamas eingeführt. Personen mit Wohnsitz in der EU oder EU-Staatsangehörigkeit, die nachweislich Gelder für die Organisation gesammelt haben, wurden auf die Liste gesetzt.
9. Führungskräfte in sanktionierten russischen Staatsbetrieben
EU-Bürger, die hochrangige Posten in russischen Staatsunternehmen (wie z. B. Rosneft oder Gazprom) bekleideten, gerieten unter Druck. Während viele zurücktraten, wurden gegen diejenigen, die blieben und eine aktive politische Rolle einnahmen, individuelle restriktive Maßnahmen erwogen oder verhängt.
10. Ehemalige Offiziere in Diensten von Drittstaaten
In jüngsten Paketen (Ende 2024/2025) wurden vereinzelt ehemalige Militär- oder Polizeioffiziere aus Westeuropa sanktioniert, die als Instruktoren oder Propagandisten für private Militärfirmen (wie die Gruppe Wagner) oder fremde Mächte tätig waren.
Was bedeuten diese Sanktionen für EU-Bürger?
Wenn ein EU-Bürger sanktioniert wird, hat dies drastische Folgen, die über ein normales Strafverfahren hinausgehen:
Asset Freeze: Alle Bankkonten und Immobilien in der EU werden eingefroren.
Bereitstellungsverbot: Niemand in der EU darf dieser Person Geld oder wirtschaftliche Ressourcen (z. B. Miete, Gehalt) zukommen lassen.
Reisebeschränkungen: Obwohl sie EU-Bürger sind, kann ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten massiv eingeschränkt werden.
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