Wie haben sich die Regeln für Großspenden (ab 35.000 €) im letzten Jahr geändert?
In den letzten Monaten gab es signifikante Änderungen im Parteiengesetz, die vor allem darauf abzielen, mehr Licht ins Dunkel der Parteienfinanzierung zu bringen. Die Reformen traten größtenteils im März 2024 in Kraft und wirken sich nun voll auf die Berichterstattung für die Jahre 2025 und 2026 aus.
Hier sind die drei wichtigsten Neuerungen bei den Großspenden:
1. Absenkung der Sofort-Meldeschwelle
Die wichtigste Änderung betrifft die Grenze, ab der eine Spende unverzüglich öffentlich gemacht werden muss.
Alt: Erst Spenden über 50.000 € mussten sofort dem Bundestagspräsidenten gemeldet und zeitnah veröffentlicht werden.
Neu: Diese Grenze wurde auf 35.000 € gesenkt.
Effekt: Spenden zwischen 35.000 € und 50.000 €, die früher erst mit bis zu zwei Jahren Verspätung im Rechenschaftsbericht auftauchten, sind nun innerhalb weniger Tage auf der Webseite des Bundestages für jedermann einsehbar.
2. Transparenz beim Sponsoring
Bisher war Sponsoring (z. B. Standgebühren bei Parteitagen oder Anzeigen in Parteiblättern) eine rechtliche Grauzone. Seit dem 1. Januar 2025 gelten hier strengere Regeln:
Parteien müssen Einnahmen aus Sponsoring nun in einem gesonderten Sponsoring-Bericht aufführen.
Einnahmen von mehr als 750 € (Einzelzuwendung) oder 6.000 € (Gesamtbetrag pro Jahr) von einem Sponsor müssen namentlich im Rechenschaftsbericht genannt werden.
3. Höhere steuerliche Absetzbarkeit (ab 2026)
Für private Spender gibt es zudem einen neuen finanziellen Anreiz. Durch das Steueränderungsgesetz 2025 wurden die Höchstbeträge für den Steuerabzug zum 1. Januar 2026 verdoppelt:
Tarifermäßigung: Singles können nun bis zu 3.300 € (vorher 1.650 €) zu 50 % direkt von ihrer Steuerschuld abziehen.
Sonderausgaben: Beträge darüber hinaus können bis zu weiteren 3.300 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Vergleich der Veröffentlichungspflichten
Spendenhöhe |
Veröffentlichungspflicht |
ab 500 € |
Spender muss von der Partei identifiziert werden (nicht öffentlich). |
ab 10.000 € |
Namentliche Nennung im jährlichen Rechenschaftsbericht (versetzt). |
ab 35.000 € |
Sofortige Meldung und Veröffentlichung im Internet (neu seit 2024). |
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