Was berichtet Jürgen Resch über die Verzögerungstaktiken von Gerichten?
Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), kritisiert seit Jahren eine aus seiner Sicht systematische Verzögerungstaktik in Gerichtsverfahren, die Umwelt- und Verbraucherschutzthemen betreffen. Seine Kritik richtet sich dabei oft nicht nur gegen die beklagten Konzerne oder Behörden, sondern auch gegen die Justiz selbst sowie gegen politische Einflussnahmen.
Hier sind die zentralen Punkte, über die Resch im Zusammenhang mit Verzögerungen berichtet:
1. „Verzögerungstaktik“ durch Behörden und Politik
Resch wirft Landesregierungen und Bundesbehörden (wie dem Kraftfahrt-Bundesamt) regelmäßig vor, rechtskräftige Urteile bewusst nicht umzusetzen oder Verfahren durch alle Instanzen zu ziehen, um Zeit zu gewinnen.
Beispiel Luftreinhaltung: In Verfahren um Diesel-Fahrverbote (z. B. in Stuttgart) kritisierte er, dass Regierungen trotz eindeutiger Urteile des Bundesverwaltungsgerichts den Widerwillen zeigten, Maßnahmen zu ergreifen. Dies führte so weit, dass Gerichte sogar über Zwangshaft gegen Politiker nachdenken mussten, um die Durchsetzung von Urteilen zu erzwingen.
Akteneinsicht: Oft müssen Informationen mühsam über Jahre hinweg eingeklagt werden. Resch berichtet von Fällen, in denen Behörden die Herausgabe von Akten (z. B. zum Diesel-Skandal) so lange verweigerten, bis Gerichte Zwangsgelder androhen mussten.
2. Strategische Prozessverschleppung durch Konzerne
Große Konzerne nutzen laut Resch ihre finanziellen Mittel, um Verfahren durch Gutachten-Schlachten und prozessuale Kniffe in die Länge zu ziehen.
Er beschreibt dies oft als „Einschüchterungs- und Ermüdungstaktik“, um NGOs wie die DUH finanziell auszubluten oder die öffentliche Aufmerksamkeit versiegen zu lassen, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
3. Kritik an der Langsamkeit der Justiz bei „Eilbedürftigkeit“
Besonders bei den sogenannten Klimaklagen kritisiert Resch, dass die Mühlen der Justiz zu langsam mahlen.
Er betont, dass der Zeitfaktor beim Klimaschutz entscheidend ist. Wenn Verfahren Jahre dauern, bis sie beim Bundesgerichtshof (BGH) oder Bundesverfassungsgericht ankommen, seien die CO2-Budgets oft schon aufgebraucht.
Aktuell (Stand Ende 2025) sieht er jedoch auch Erfolge: Die Zulassung von Revisionen beim BGH (z. B. gegen Mercedes-Benz) wertet er als Chance, die jahrelange Stagnation in der Rechtsprechung zu Unternehmen aufzubrechen.
4. Belastung durch persönliche Klageverfahren
Ein weiteres Feld der Verzögerung und Belastung sind Verfahren gegen Plattformen wie Meta (Facebook). Resch berichtet hier von der Unzumutbarkeit, dass Betroffene von Hassrede jedes Posting einzeln melden müssen, während die Gerichte vor Grundsatzentscheidungen zur Sperrung ganzer Hass-Gruppen zurückschrecken. Er sieht darin eine Überlastung der Opfer durch langwierige zivilrechtliche Instanzenwege.
Zusammenfassung der Kritikpunkte
| Bereich | Vorwurf von Jürgen Resch |
| Behörden | Ignorieren von Urteilen und Verweigerung der Akteneinsicht. |
| Unternehmen | Nutzung von endlosen Gutachten zur Prozessverschleppung. |
| Gesetzgebung | „Entkernung“ von Gesetzen kurz vor Gerichtsentscheidungen, um die Rechtsgrundlage zu entziehen. |
| Justiz | Zu langsame Verfahrensdauer bei drängenden Klimaschutzthemen. |
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Informationen zu den Klimaklagen der DUH
In diesem Video erläutert Jürgen Resch persönlich die Hintergründe der juristischen Strategie und die Ziele der Klimaklagen gegen die Bundesregierung und Konzerne.
Umweltklagen (ein Video von 2020)
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