Wieso zahlte die Familie Thiele 4 Mrd. € Erbschaftssteuer?

 Frage: Welche konkreten Vorgänge stehen hinter der folgenden Aussage:

„Unternehmer-Familie Thiele zahlt fast 4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer – eine Rekordsumme in der Geschichte der Bundesrepublik. Über den Umweg einer Stiftung wollte die Familie diese Zahlung verhindern, doch interne Streitigkeiten verzögerten das Vorhaben. So gab es keine Stiftung und die Steuern mussten ausnahmsweise gezahlt werden wie vorgesehen.“


Antwort von Gemini: Die konkreten Vorgänge hinter dieser Aussage lassen sich auf folgende Hauptpunkte reduzieren:


1. Geplante Steuervermeidung durch Familienstiftung

Der verstorbene Unternehmer Heinz Hermann Thiele plante, sein riesiges Vermögen, insbesondere die Mehrheitsbeteiligungen an den Unternehmen Knorr-Bremse und Vossloh, durch die Übertragung in eine Familienstiftung vor der Erbschaftsteuer zu schützen.

Ziel der Stiftung (Steuerliche Vorteile)

  • Betriebsvermögensverschonung: Das deutsche Erbschaftsteuergesetz sieht umfangreiche Steuerbefreiungen (Verschonungsabschläge) für Betriebsvermögen vor, um die Existenz des Unternehmens und Arbeitsplätze zu sichern.

    • Für sehr große Erwerbe (sogenannte Großerwerbe ab 26 Millionen Euro) greift die automatische Verschonung nicht. Hier ist eine zusätzliche Bedürfnisprüfung (§ 28a ErbStG) erforderlich.

  • Strategie: Eine eigens errichtete Familienstiftung, die nur die Unternehmensanteile hält und kein weiteres verwertbares Privatvermögen besitzt, kann diese Bedürfnisprüfung in der Regel erfolgreich absolvieren. Sie kann nachweisen, dass sie nicht in der Lage ist, die Erbschaftsteuer ohne Gefährdung des Betriebs zu zahlen, wodurch die Steuerlast stark reduziert oder sogar auf null gesenkt werden kann.


2. Das entscheidende Versäumnis: Die Stiftung kam zu spät

Das zentrale Problem war das Timing der rechtlichen Fertigstellung der Stiftung.

  • Todesfall vor Stiftungserrichtung: Als Heinz Hermann Thiele im Februar 2021 verstarb, war die "Heinz Hermann Thiele Familienstiftung" zwar geplant und möglicherweise schon 2018 gegründet, aber sie war noch nicht als rechtsfähige juristische Person anerkannt (fehlende Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde, hier die Bezirksregierung).

  • Steuerliche Konsequenz: Da die Stiftung im Moment des Todes rechtlich noch nicht existierte, konnte sie nicht direkt Erbin der Unternehmensanteile werden. Der Nachlass fiel stattdessen an die Vorerbin, seine Witwe Nadia Thiele, wie es im Testament vorgesehen war.

  • Entfall der Privilegien: Die steuerlichen Privilegien für die Übertragung von Betriebsvermögen auf die Stiftung griffen in diesem entscheidenden Moment nicht, da der Erbfall den Nachlass zunächst auf eine natürliche Person (die Witwe) übertrug. Die Steuer wurde auf diesen Erwerb angewendet.


3. Interne Streitigkeiten als Verzögerung

Interne Familien- und Erbstreitigkeiten verzögerten oder blockierten die Überführung der Anteile in die Stiftung zusätzlich.

  • Widerstand der Witwe: Nadia Thiele war mit ihrer Rolle als Vorerbin und den Bestimmungen der geplanten Stiftung, insbesondere ihrer Vergütung und Mitbestimmungsrechten, Berichten zufolge nicht einverstanden. Sie klagte unter anderem gegen die Stiftung und den Testamentsvollstrecker.

  • Weitere Klagen: Es gab auch Klagen anderer Familienmitglieder (z. B. auf Widerruf des Pflichtteilsverzichts des Sohnes Henrik Thiele), welche die Nachlassabwicklung und damit die geplante Übertragung in die Stiftung weiter verkomplizierten und in die Länge zogen.

  • Verzögerung der Anerkennung: Die rechtliche Anerkennung der Stiftung durch die Aufsichtsbehörde (die notwendig gewesen wäre, um die Anteile steuerbegünstigt zu übernehmen) wurde mutmaßlich auch durch die anhängigen Erbstreitigkeiten und Klagen verlangsamt.


4. Ergebnis: Rekord-Erbschaftsteuer

Da die beabsichtigte steueroptimierende Struktur (die Stiftung) nicht rechtzeitig oder korrekt etabliert war und der Nachlass den steuerlichen "Umweg" über die Erbin nehmen musste, wurde die Erbschaft nach den üblichen, sehr hohen Sätzen für Privatvermögen bzw. nicht verschontes Betriebsvermögen besteuert. Dies führte zur Zahlung einer Rekordsumme von rund 4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer an den bayerischen Fiskus im Jahr 2024/2025.

Das Vorgehen verdeutlicht, dass selbst bei sorgfältiger Planung eines Großvermögens die fristgerechte und rechtlich korrekte Umsetzung steuerbegünstigender Strukturen (wie einer Stiftung) sowie die familieninterne Einigkeit für den Erfolg entscheidend sind.

Stellungnahme von Fontanefan:

In diesem Fall bin ich mit der Auskunft völlig zufrieden. Zwar hätte ich gern auch Belege für die Aussage der KI gewünscht; aber ich habe nicht danach gefragt. Diese Frage hätte aber eine umfangreichere Recherche der KI erfordert, die mehr Zeit und mehr Energie gekostet hätte. 

Da die Tatsache, dass die Steuer gezahlt worden ist, unstrittig leicht festzustellen ist, interessierte mich in diesem Fall nur, wie die Steuervermeidung geplant war und woran sie gescheitert ist. Da die Meldung, die mir vorlag, sehr unvollständig war, hätte mich das viel Zeit gekostet.

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